Der Gutachterausschuss der Gemeinde Wört hat für das Gemeindegebiet aufgrund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 8 Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für erschlossenes Bauland ermittelt und in einem Richtwerteverzeichnis dargestellt.
Die Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land mit Erschließungskostenanteil. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines einzelnen Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte haben keine bindenende Wirkung. In der Regel ergeben sich Abweichungen im Verkehrswert der einzelnen Grundstücke vom Bodenrichtwertgrundstück aus den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt).
Im Einzelnen werden folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015 festgestellt:
Bodenrichtwerte 2015