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Energie und Bauen

Wissenswertes zu Energie und Bauen

Themen wie Energie und Bauen werden in der heutigen Zeit immer wichtiger, fordernder aber auch interessanter. Anforderungen aber auch Fördermittel sind hierbei nur einige der Bereiche, zu welchen wir informieren wollen.

Fördermittel bei der Modernisierung von Häusern

Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.

Förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken und der Austausch oder die Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren. Auch Sonnenschutz von außen kann gefördert werden.
Ebenso förderfähig sind Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung, also „Efficiency Smart Home-Systeme.

Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten.
Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG

Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bei allen Maßnahmen Fachleute, „Energie-Effizienz-Expert:innen“, beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind Dieser muss die energetische Fachplanung der Maßnahme übernehmen, die Umsetzung begleiten und sowohl die Einhaltung der Mindestanforderungen als auch die programmgemäße Umsetzung der Maßnahme bestätigen.

Wie wird gefördert

  • Zuschüsse
    Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird. Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
    Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Für Haushalte, die einen Antrag für ihr Eigenheim stellen, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, ist das Darlehen zinsverbilligt („Ergänzungskredit - Plus“). Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.

Hitzeschutz mitdenken

Wer den Neubau eines Hauses plant oder eine Bestandsimmobilie energetisch modernisieren will, muss Einiges beachten. Sinnvoll ist es dann auch, den sommerlichen Hitzeschutz gleich mit einzuplanen. Denn wenn sich Wohnräume stark aufheizen, wird die Wärme schnell zur Belastung. „Überlegen Sie vorab, welche Gebäudeteile und Räume sich besonders aufheizen und welche Maßnahmen hier sinnvoll sind“, sagt Helmut Kaltenmark, Energieexperte des EKO- EnbergiekompetenzOstalb e.V. und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beim Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz den sommerlichen Wärmeschutz bereits vor: Er muss bei Planung und Bau eingeplant werden.

Diese Räume heizen sich schnell auf

In puncto Hitzeschutz kann die Ausrichtung der Räume zur Sonne entscheidend sein – deshalb spielen Fensterflächen, Fassade und Dach eine wichtige Rolle. Nicht immer sind es Räume in Richtung Süden, die sich schnell aufheizen. „Steht die Sonne weit oben, werden diese meist nur gestreift. Auch Zimmer, die nach Osten und Westen ausgerichtet sind, heizen sich schnell auf. Hier steht die Sonne niedriger und die Sonnenstrahlen fallen tief in den Raum“, erklärt Helmut Kaltenmark. Dachräume werden oft besonders heiß. Hier trifft die Sonne über die gesamte Fläche auf. Zusätzlich steigt die Wärme aus dem Haus nach oben.

Wärmedämmung hilft auch im Sommer

Generell hilft eine gute Wärmedämmung nicht nur im Winter Wärmeverluste zu vermeiden, sondern auch im Sommer die Hitze draußen zu halten. Auch die Fenster spielen beim Hitzeschutz eine wichtige Rolle. „Je kleiner der sogenannte g-Wert des Fensters ist, desto weniger Wärmeenergie dringt von außen durch die Verglasung nach innen“, so Kaltenmark.

Sonnenschutz besser außen anbringen

Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden und Markisen sollten besser außen statt innen angebracht werden. Die Sonnenstrahlen werden von vornherein ferngehalten und fallen erst gar nicht durch das Fenster in den Raum. Auch Dachüberstände, Vordächer und Balkone minimieren den Einfall der Sonnenstrahlen.

Lohnt sich eine gemietete Photovoltaik-Anlage für mich?

Ob sich eine PV-Anlage zur Miete für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zentral ist, wie auch bei einer gekauften Anlage, welche persönlichen Ziele Sie damit verfolgen. Wollen Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen und sich unabhängiger von Ihrem Stromversorger machen, ist eine PV-Anlage in jedem Fall eine empfehlenswerte Anschaffung. Komplizierter wird es bei der Frage, ob und wie sehr sich der Abschluss eines PV-Mietvertrages auch finanziell lohnt. Die Preise für PV-Anlagen haben sich nach Jahren sinkender Preise wieder erhöht: Materialengpässe, gestiegene Energiepreise und die hohe Nachfrage sind die Hauptgründe. Neben der Strompreisentwicklung sind die Anlagenkosten entscheidend dafür, wann und ob ein PV-Projekt einen finanziellen Vorteil bringt. Die gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass sich private PV-Anlagen erst später rechnen als noch vor einigen Jahren. Bei Mietangeboten, die in der Regel durch Finanzierungs- und Servicekosten über die Mietdauer teurer sind als Kaufanlagen, führt das schnell dazu, dass die versprochene Kostenersparnis erst gegen Ende oder sogar nach Ende des Mietvertrages eintritt. Das sollten Sie sich bewusstmachen und Ersparnisrechnungen der Anbieter genau prüfen. Nicht selten führen Anbieter im Rahmen eines Angebots eine Beispielrechnung durch, deren Ergebnis eine hohe Wirtschaftlichkeit suggeriert. Aber Vorsicht: Hier wird häufig Schönrechnerei betrieben und der genaue Blick auf die getroffenen Annahmen lohnt sich. Im Kleingedruckten finden Sie oft den Hinweis, dass solche Rechnungen nicht verbindlich sind. Ob Sie am Ende wirklich so viel sparen wie vorgerechnet, ist fraglich und wird vom Anbieter nicht garantiert.

Steckersolargeräte sicher betreiben

Mini-PVAnlagen von 300 oder 600 Watt, sogenannte „Balkonanlagen“, die einen Teil der Strom-Grundversorgung abdecken sollen, boomen. Die dringende Empfehlung ist: eine qualifizierte Fachkraft muss den Anschluss vor Einsatz des Gerätes prüfen.

Eventuell muss ein neuer Stromkreis errichtet oder ein bestehender Stromkreis z. B. durch Nachrüstung eines Fehlerschutzstromschalters, der Leben retten kann, angepasst werden. Eine spezielle Einspeise-Steckdose ist darüber hinaus notwendig, damit eine Gefährdung durch spannungsführende Teile ausgeschlossen ist.

Wer zur Miete wohnt, sollte auch in seinem Mietvertrag nachsehen, ob er so etwas beim Vermieter vorher genehmigen lassen muss. Den technisch und rechtlich einwandfreien Weg zu gehen, ist wichtig um auch im Falle eines Schadens jeglicher Art abgesichert zu sein.

Zu diesem und weiteren Themen besuchen Sie gerne die Homepage Ihrer EKO Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises.

Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit.

Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Für Umwelt und Geldbeutel: Bewusster Umgang mit Wasser

128 Liter Wasser werden laut Statistischem Bundesamt je Einwohner:in und pro Tag in Deutschland verbraucht. Eine kostbare Ressource, mit der man sorgsam und sparsam umgehen sollte, nicht nur um die Umwelt, sondern auch um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die EnergiekompetenzOstalb erläutern, worauf Verbraucher:innen achten können.

Fast die Hälfte des Wassers werden fürs Wäsche waschen sowie für Baden, Duschen und Körperpflege genutzt. Wer hierbei sparen will, hat verschiedene Möglichkeiten, Kosten und Verbrauch zu reduzieren. Gut zu wissen: Warmwassersparen lohnt sich sogar dreifach: Sie sparen die Kosten für den Kubikmeter Trinkwasser, Abwassergebühren und vor allem die Energiekosten zur Erwärmung.

So können Sie in Bad und Küche Wasser sparen:

  • Hahn zu: Um zu vermeiden, dass 15 bis 20 Liter Wasser ungenutzt in den Abfluss läuft, drehen Sie das Wasser beim Einseifen der Hände oder beim Zähneputzen ab. So können Sie den Wasserverbrauch um bis zu 70 Prozent reduzieren. Ein Einhandmischer statt zwei getrennte Griffe für warmes und kaltes Wasser erleichtert das Einstellen der Wassertemperatur und häufiges Nachregulieren ist nicht notwendig.
  • Volle Trommel: Gut 12 Prozent des Trinkwassers fließt in Privathaushalten in die Waschmaschine. Beladen Sie die Waschmaschine stets voll und wählen Sie ein Sparprogramm. Sparprogramme von Waschmaschinen und Spülmaschinen dauern deutlich länger, sparen aber trotzdem Strom und Wasser. Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft, das richtige Programm zu finden, da Hersteller es unterschiedlich bezeichnen. Auf Vorwäschen sollten Sie verzichten. Besser ist es, hartnäckige Flecken vorzubehandeln.
  • Wasserschlucker erneuern: Alte WC-Spülkästen sind wahre Wasserverschwender. Bei fünf Nutzungen am Tag verbrauchen sie gut 45 Liter, und damit rund ein Drittel des täglichen Wasserbedarfs pro Person. Zwei-Mengen-Spüler oder eine Spül-Stopp-Taste verbrauchen hingegen nur noch drei bis sechs Liter statt konstant neun Liter Wasser pro Spülgang. Bei gleicher Hygiene reduzieren Sie so den Wasserverbrauch um 30 bis 50 Prozent. Eine vierköpfige Familie spart damit bis zu 40.000 Liter Trinkwasser und die Umbaukosten amortisieren sich damit in weniger als einem Jahr.
  • Geschirrspüler vs. Handspülen: Spülen mit der Maschine braucht im Durchschnitt 50 Prozent weniger Wasser und 28 Prozent weniger Energie als Handspülen. Setzen Sie beim voll beladenen Geschirrspüler auf eine optimale Spülmitteldosierung und nutzen Sie Sparprogramme. Entfernen Sie Speisereste vorab ohne Wasser. Äußerst selten ist bei extrem verschmutztem Geschirr ein zusätzlicher und somit ein mehr Wasser verbrauchender Vorspülgang wirklich erforderlich.

Energiekompetenz Ostalb e. V.

Auch in Wört werden die Themen Energieberatung und -kosten angesichts aktueller Preisentwicklungen an Relevanz gewinnen. Aus diesem Grund möchten wir auf das Energiekompetenzzentrum Ostalb aufmerksam machen.

Die Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises „EnergiekompetenzOstalb e.V. (EKO)“ bietet für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wört eine kostenlose, neutrale und unabhängige energetische Erstberatung zu den Themen Energieeinsparung, Gebäudeneubau und – sanierung, Modernisierung von Heizung und Lüftung, Förder- und Zuschussmöglichkeiten sowie zum Einsatz von erneuerbaren Energien an. Hierfür stehen Ihnen die Energieberater des EKO- Energieberatungszentrums als kompetente Ansprechpartner, auch zu den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, zur Verfügung.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Hinweis: Beratungstermine werden unter anderem auch ortsnah in Ellwangen angeboten.

Fenstertausch

Fenster tragen wesentlicher zu Energiekosten und Wohnkomfort bei. Dabei können die Sanierung oder eine Erneuerung zusätzlich den Schallschutz und die Einbruchsicherheit erhöhen.
Es gibt mehrere Faktoren, die eine Ertüchtigung oder das komplette Auswechseln der Fenster sinnvoll erscheinen lassen. Ein erstes Indiz ist permanente Zugluft durch die alten Fenster. Dies kann man beispielsweise mit einer Kerze testen. Mit einer Kerze kann man auch testen, ob nur eine Isolierverglasung oder eine Wärmeschutzverglasung vorhanden ist. Erscheint die zweite gespiegelte Flamme in einem anderen Farbton, handelt es sich um eine Wärmeschutzverglasung. Eindeutige Kriterien für einen Fensteraustausch sind das Eindringen von Wasser, Einfachverglasung oder Fenster mit hohem Instandsetzungsbedarf.

In Kennzahlen weist ein Wärmedurchgangskoeffizienten Uw (das w steht für window, englisch Fenster) von um die 5 W/m²K aus energetischer Sicht auf einen dringenden Handlungsbedarf hin. Holzverbundfenster aus den 80 er Jahren oder Isolierglasfenster aus den 90er Jahren weisen bereits Uw-Werte von rund 2,8 Watt pro Quadratmeter und Kelvin aus. Aktuelle zweifach verglaste Fenster mit Wärmeschutzglas und moderne dreifach verglaste Fenster erreichen Werte zwischen 0,6 und 1,5 W/m²K. Beim Topwert von 0,6 heißt das, selbst bei Minustemperaturen im Außenbereich sinkt die Oberflächentemperatur innen nicht mehr unter 16° C. Dabei gilt, je niedriger der Uw-Wert, desto weniger Wärme geht durch Glas und Fensterrahmen verloren. Der Uw-Wert teilt sich auf in Ug-Wert (g wie Glas) für die Verglasung und Uf-Wert (f wie frame englisch Rahmen) für den Rahmen. Relevant ist aber der gesamte Uw-Wert, also die Kombination aus Verglasung und Rahmen.

Dämmung: Wichtiges auf einen Blick

Erhöht Wärmedämmung das Schimmelrisiko? Auch Schimmelbefall wird gelegentlich mit der Dämmung eines Hauses in Verbindung gebracht. Das Gegenteil ist jedoch richtig: Wärmedämmung verringert das Schimmelrisiko. Denn Schimmel entsteht vor allem dann, wenn feuchtwarme Luft auf kalte Bauteile trifft. Die Außenwände eines gedämmten Hauses sind von innen aber deutlich wärmer als die von ungedämmten Fassaden – so hat der Schimmel mit angebrachter Dämmung schlechte Chancen.

Der zweite Risikofaktor für Schimmel ist die Luftfeuchtigkeit. Daher ist es wichtig, dass Sie das Gebäude auch nach der Sanierung ausreichend lüften. Wenn Sie zum Beispiel Ihre undichten Fenster im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme austauschen, gelangt durch die neuen Fenster weniger Luft von außen in Ihr Haus als vor der Sanierung. Folglich lüftet sich Ihr Haus nicht mehr „von selbst“, und mehr feuchte Luft verbleibt im Haus.

Der Energieberater oder die Energieberaterin gibt Ihnen gern Hinweise zu einem funktionierenden Lüftungskonzept. Wichtig ist zudem eine lückenlose und luftdichte Ausführung der Dämmarbeiten. Denn an kalten Wärmebrücken oder luftdurch-lässigen Bauteilanschlüssen, wie zwischen Wand und Dach oder am Anschluss der Fenster an die Wand, schlägt sich Feuchtigkeit nieder, die zu Schimmelbildung führen kann. Deshalb sollten Sie manche Dämmarbeiten besser einer Person vom Fach überlassen.

Wände atmen nicht – gedämmt oder nicht, anderenfalls liegt ein Bauschaden vor. Die Feuchtigkeit vom Kochen oder Duschen können gedämmte Wände genauso gut puffern wie ungedämmte: Die Wandoberfläche nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie beim Lüften wieder ab. Regelmäßiges Lüften ist also mit und ohne Wärmedämmung unerlässlich.

Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai

Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.

Eine entsprechende PV-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Die Grundlage für den Energieausweis ist je nach Gebäudetyp der theoretische Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre (Verbrauchsausweis). Ein neu errichtetes Gebäude bekommt stets einen Bedarfsausweis, da der Energiebedarf in der Bauphase nur rechnerisch ermittelt werden kann. Auch wenn keine verwendbaren Verbräuche vorliegen, weil das Haus beispielsweise lange leer stand, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Der Aufwand für diese Ingenieurleistung kann je nach Gebäudestruktur hoch sein. Deshalb sind Bedarfsausweise teurer. Beide Energieausweise haben eine offizielle Registriernummer und sind zehn Jahre gültig, zumindest bis sich durch eine Modernisierung der Heizung oder Gebäudehülle die energetische Qualität ändert.

Auch beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ist ein Energieausweis erforderlich, welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist, erfahren Sie beim EKO.

Voraussetzungen für den klimafreundlichen Betrieb einer Wärmepumpe

Wärmepumpen sind sinnvoll, wenn …

  • das Gebäude einen guten Wärmeschutz besitzt, zum Beispiel durch Dämmung und moderne Fenster. Geht zu viel Wärme über ungedämmte Wände oder durchlässige Fenster und Türen verloren, bedarf der Betrieb der Wärmepumpe zu viel Strom und wird damit zu teuer. Unter Umständen kann die Wärmepumpe den Wärmebedarf eines unsanierten Gebäudes gar nicht decken.
  • im Gebäude große Heizkörper, bestenfalls eine Fußbodenheizung oder eine Wandheizung, für die Verteilung der Wärme im Haus sorgen. Auf diese Weise reichen vergleichsweise geringe Heizwasser-Temperaturen, um das Haus zu erwärmen.
  • Ökostrom genutzt wird. Dann stellen Wärmepumpen eine der wenigen CO2-neutralen Heizmöglichkeiten dar.
  • sie mit einem Pufferspeicher kombiniert werden. Der Pufferspeicher sammelt die erzeugte Wärme, bevor sie bei Bedarf in die Heizkörper fließt. Die Wärmepumpe springt dadurch seltener an, was ihren Verschleiß reduziert.

Auch die Wärmepumpe selbst nimmt Einfluss darauf, wie energiesparend Ihre Heizung ist. Ausschlaggebend ist die Jahresarbeitszahl. Sie zeigt Ihnen an, wie effizient die Wärmepumpenheizung ist.

Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai

Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.

Eine entsprechende PV-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Neue Regeln zur finanziellen Förderung

Einspeisevergütung sinkt, Mehrwertsteuer von null Prozent bleibt dauerhaft.

Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen – in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer Hausdachanlage möglich.

Fragen rund um Photovoltaikanlagen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(@)zukunftaltbau.de.